Fettabscheideranlagen

Fettabscheideranlagen Richtiges Betreiben, Warten und Entleeren sowie ordnungsgemäßes Überprüfen
Fetthaltiges Abwasser kann durch die mitgeführten Schlamm-und Feststoffe im öffentlichen Abwasserkanal zu Ablagerungen und Rohrverstopfungen führen.
Außerdem
• geht Fett schnell in Zersetzung über und bildet aggressive Säuren, welche die Kanalrohre zerstören, oder im Extremfall sogar auflösen können.
• ist Fett ein idealer Nährboden für Ungeziefer und Krankheitserreger.
• fault Fett und führt zu erheblichen Geruchsbelästigungen.
Fetthaltiges Abwasser, das pflanzliche und tierische Fette und Öle enthält, darf deshalb nicht unbehandelt in öffentliche Abwasserkanäle eingeleitet werden.
Welche Betriebe benötigen eine Fettabscheideranlage?
Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verarbeiten (z.B. Gaststätten, Hotels, Großküchen, Grill-, Brat-und Frittierküchen, Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien usw.) müssen ihr Abwasser über eine Fettabscheideranlage in die öffentliche Kanalisation einleiten.
Was ist vor der Inbetriebnahme zu beachten?
Unternehmer, die fetthaltiges Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten wollen, benötigen dazu die Zustimmung der Wasserbetriebe. Die BWB sind der Abwasserbeseitigungspflichtige im Land Berlin und legen fest, ob wegen der Menge des fetthaltigen Abwassers ein Fettabscheider eingebaut werden muss.
Die Fettabscheideranlage ist beim zuständigen Umweltamt anzuzeigen
Was muss beim Betrieb beachtet werden?
Eine Fettabscheideranlage kann nur richtig funktionieren, wenn
• sie entsprechend des Abwasseranfalls richtig ausgelegt, d.h. richtig dimensioniert ist.
• regelmäßig gewartet und geleert wird und die Abscheiderinhalte ordnungsgemäß entsorgt werden.
• Fachkundige regelmäßig die Anlage überprüfen.
Eine Fettabscheideranlage muss gemäß DIN EN 1825 in Verbindung mit DIN 4040-100, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), den Herstellerangaben betrieben, gewartet und überprüft werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Fettabscheider für bewegliche Spüleinrichtungen nicht für den stationären Einsatz in der Grundstücks-und Gebäudeentwässerung zulässig sind.
Tipp: Lassen Sie sich vor dem Einbau einer Fettabscheideranlage fachlich beraten.
Und so machen Sie es richtig
• Vor Inbetriebnahme: Prüfung der Fettabscheideranlage auf Funktion und Dichtheit (Generalinspektion) von einem Fachkundigen. Wichtig: Diese Prüfung muss alle 5 Jahre wiederholt werden! Fachkundige müssen nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie über die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen, deshalb Zertifikat (Fachkunde nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100) vorlegen lassen.
• Anzeige beim örtlich zuständigen Bezirksamt
Rechtzeitig vor Inbetriebnahme einer bauartzugelassenen Fettabscheideranlage beim zuständigen Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) den ausgefüllten Anzeigenvordruck zur Inbetriebnahme oder Weiterbetrieb bei Betreiberwechsel einreichen. So vermeiden Sie eine Ordnungswidrigkeit . Formulare im Internet unter
• Wartung: Die Abscheideranlage ist mindestens einmal jährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Sachkundig sind Personen des Betreibers oder beauftragte Dritte, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, die z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
• Entleerung: Die Fettabscheideranlage muss mindestens einmal monatlich, besser 14-tägig, durch einen Fachbetrieb entleert werden, auch wenn der Abscheider scheinbar noch nicht voll ist. Das hat hygienische Gründe. Bei der Entsorgung ist die Anlage auf sichtbare Mängel und Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Bei turnusmäßigen Entleerungen immer prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt auch die vorgeschriebene Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung gleich mit veranlasst werden kann, denn die Prüfung erfordert eine Innenbesichtigung bei geleerter und gereinigter Anlage. So sparen Sie Kosten. Sollte eine turnusmäßige Entleerung zum vorgeschriebenen Zeitpunkt der Generalinspektion noch nicht erforderlich sein, vereinbaren Sie mit dem Umweltamt gleich eine Terminverlängerung für die Generalinspektion.
• Dokumentation: Es ist ein Betriebstagebuch zu führen, in dem Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen, Reparaturen usw. dokumentiert werden.
• Generalinspektion beauftragen, Prüfberichte weiterleiten
Den Auftrag nur einem Fachkundigen erteilen! Der erforderliche Fachkenntnisnachweis kann durch die Vorlage eines Zertifikates der Fachkunde für das Fachgebiet Abscheidetechnik entsprechend den jeweils gültigen Regeln der Technik (DIN EN 1825 Teil 1 und 2 und DIN 4040-100) erfolgen. Der zuständige technische Bearbeiter des Bezirksamtes (Fachbereich Umwelt) kann über die Fachkunde des Prüfers Auskunft geben. Das Umweltfirmen-Informationssystem (UMFIS) der Industrie-und Handelskammern kann ebenfalls zur Suche genutzt werden: www.umfis.de .
Tipps:
o Auf anerkannter gerätetechnischer Ausstattung bestehen!
Die Dichtheitsprüfung der vom Kanalnetz getrennten Abscheideranlage erfolgt mit einem vorgeschriebenen Messverfahren. Dabei wird exakt auf 1,0 mm genau ermittelt, ob der Wasserspiegel in der abgesperrten Anlage während der Mindestprüfzeit absinkt. Die DIN-Norm erlaubt nur noch sehr geringe Wasserverluste.
o Den Prüfbericht in zweifacher Ausfertigung aushändigen lassen!
Worauf müssen Sie sonst noch achten?
• Überzeugen Sie sich davon, dass der Fettabscheider von einem anerkannten Entsorgungsbetrieb entleert wird.
• Achten Sie auf eine vollständige Entleerung und sorgfältige Reinigung der Anlage. Verkrustungen und Ablagerungen sind zu entfernen. Ablagerungen greifen die Beschichtung und den Beton an. Anschließend ist die Anlage mit Frischwasser bzw. gereinigtem Wasser zu befüllen, ansonsten ist sie nicht funktionstüchtig.
• Achten Sie auf gute Belüftung in geschlossenen Räumen, leichte Erreichbarkeit für die Reinigungsfahrzeuge und die Möglichkeit des Einstiegs für das Wartungs-und Reparaturpersonal.
• Lassen Sie sich von dem Hersteller Ihrer Spül-und Reinigungsmittel nachweisen, dass diese die Funktion des Fettabscheiders nicht beeinträchtigen.
• Der Einsatz von Mitteln zur sogenannten Selbstreinigung, z.B. enzymhaltige Mittel, ist nicht zulässig.
Rechtliche Grundlagen
Die Europäischen Normen DIN EN 1825-1 (Dezember 2004) und DIN EN 1825-2 (Mai 2002)
i.V.m. DIN 4040-100 (Dezember 2004). Die Norm DIN 4040 Teil 1 und 2 wurde ersetzt. Bezug über: DIN -Deutsches Institut für Normung e.V. Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon: (030) 26 01-0, Internet: http://www.din.de/ Berliner Wassergesetz (BWG) in der Neufassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357), zuletzt berichtigt am 20. Februar 2007 (GVBl. S. 48)
http://www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/wasserrecht/pdf/bwg.pdf
Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) der Berliner Wasserbetriebe (BWB)
http://www.bwb.de/content/language1/downloads/ABE_web.pdf
Formulare der Umweltverwaltung unter http://www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/wasserrecht/formulare.shtml
Ansprechpartner bei den Berliner Wasserbetrieben (Labor Kundenservice) Neue Jüdenstraße 1 10179 Berlin Telefon (030) 8644-4876
Hinweis: Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.

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